"P-Schein"

Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, Ihnen bei Problemen unserer Fahrgäste ein nettes Wort einfällt, die Taschen älterer oder kranker Leute nicht zu schwer sind und Ihr Fahrverhalten die StVO respektiert, können Sie bei uns viel Spaß haben!

Um als Taxifahrer arbeiten zu können, benötigen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein - einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Zuständig für die Erteilung dieser Genehmigung ist die Führerscheinstelle des Landkreises in 29683 Bad Fallingbostel, Vogteistr. 19. Sie müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.) mind. 21 Jahre alt

2.) in den letzten 5 Jahren mind. 2 Jahre Auto gefahren
eine formlose Bescheinigung (vom Fahrzeughalter dessen Auto benutzt wurde) oder Erklärung ("siehe eigener Fahrzeugschein") genügt

3.) Ärztliches Gutachten
hier hat man die Qual der Wahl: Zu welchem Arzt soll ich gehen? Grundsätzlich sind viele Ärzte berechtigt die geforderten Untersuchungen ganz oder teilweise durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen sich bei mehreren Ärzten vor der Terminabsprache nach den Kosten und dem Untersuchungsumfang (um nicht bestimmte Teiluntersuchungen -z.B. Augenuntersuchung - bei anderen Fachärzten durchführen zu müssen) zu erkundigen. Viele unserer Fahrer haben positiven Erfahrungen mit Herrn Dr.med.Mathias Bieberbach (Klingerplatz 5; 30655 Hannover - etwa gegenüber von Mercedes in der Podbielski-Str. - Tel. 0511/5476390) gemacht. Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen um sie hier an andere Bewerber weiterzugeben!

4.) Führungszeugnis
Vorsicht, es gibt verschiedene Führungszeugnisse! Sie benötigen die sogenannte "Belegart 0"! Beantragt wird es bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes. Hier dürfen Sie nur bezahlen, erhalten das Zeugnis selbst aber nicht. Es wird auf Grund Ihrer Angabe: "Ich benötige es für die Erlangung des Personenbeförderungsscheines für den Landkreis - Straßenverkehrsamt" direkt an diesen geschickt.

5.) Ortskenntnisbescheinigung
Hier können wir Ihnen leider nicht viel zu berichten, da sich nach Aussagen unserer Fahrer vieles ständig ändert. Die sog. Ortskundeprüfung wird im Landkreis SFA in Fallingbostel durchgeführt. Vor einigen Jahren sah diese so aus: Man wurde in einen ruhigen Raum (mit Aufsichtsperson) gebracht und erhielt einen Zettel mit 10x jeweils zwei Straßen. (z.B. Anne-Frank-Str. - Bismarckring) Jetzt musste man die Straßen zwischen A und B (auf dem kürzesten Weg) aufschreiben. Eine Zeitvorgabe gab es damals nicht! Die Straßenkenntnis ist auch notwendig, da Sie sonst Schwierigkeiten im Taxialltag haben werden. (Sicherlich haben auch Sie schon in einer fremden Stadt einen Taxifahrer nach dem Weg gefragt!) Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie alles 100% kennen müssen, da Ihnen die Kollegen auch weiterhelfen. Zurück zur Prüfung: Hier werden natürlich nur die Straßen aus der Region abgefragt, in der Sie tätig sein wollen! Nach Aussagen unserer Fahrer werden allerdings auch so praxisferne Dinge wie: Umspannwerk (Düshorn), Sprachheilkindergarten (v.Stolzenberg-Str.), Ludwig-Rahlfs-Gedenkstätte (Düshorn) o.ä. abgefragt. Fragen Sie also die Mitarbeiter im Landkreis nach der Vorgehensweise! Besorgen Sie sich eine aktuelle Straßenkarte von Walsrode und versuchen die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen der Reihe nach und nach dem Zufallsprinzip ohne Schwierigkeiten auf dem Plan zu finden. Wenn Sie dies täglich ca. 30 Minuten intensiv machen, werden Sie nach ca. 2 Wochen eine bessere Ortskunde besitzen, als Personen die hier schon 30 Jahre wohnen - versprochen! UND: Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Ortskundeprüfung mit, um zukünftigen Bewerbern zu helfen!

Ein aktueller Zusatz: z.Z. hat der LK ein Merkblatt zur Ortskenntnisprüfung herausgegeben welches Sie HIER einsehen können!

Bearbeitungszeit
Wenn Sie alle geforderten Aufgaben zügig erledigen, sollten Sie mit einem Zeitraum von etwa 4-6 Wochen bis zur Erlangung des "P-Scheins" rechnen.

Gültigkeit
Der P-Schein wird für 5 Jahre ausgestellt!

Kosten
Für die Neuerteilung des P-Scheins sollten Sie mit ca. 200,- EUR (bei einer Verlängerung mit ca. 100,- EUR) rechnen. Dieser Betrag setzt sich aus vielen Einzelbeträgen zusammen. Für die Erweiterung eines MW-Scheins auf einen Taxi-Schein berechnet der LK 36,- EUR (für die Ortskundeprüfung).