Wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, Ihnen bei Problemen unserer Fahrgäste ein nettes Wort einfällt, die Taschen älterer oder kranker Leute nicht zu schwer sind und Ihr Fahrverhalten die StVO respektiert, können Sie bei uns viel Spaß haben!
Um als
Taxifahrer arbeiten zu können, benötigen Sie neben Ihrem gültigen
Führerschein - einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Zuständig
für die Erteilung dieser Genehmigung ist die Führerscheinstelle
des Landkreises in 29683 Bad Fallingbostel, Vogteistr. 19. Sie müssen
unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.) mind.
21 Jahre alt
2.) in
den letzten 5 Jahren mind. 2 Jahre Auto gefahren
eine formlose Bescheinigung (vom Fahrzeughalter dessen Auto benutzt wurde)
oder Erklärung ("siehe eigener Fahrzeugschein") genügt
3.) Ärztliches
Gutachten
hier hat man die Qual der Wahl: Zu welchem Arzt soll ich gehen? Grundsätzlich
sind viele Ärzte berechtigt die geforderten Untersuchungen ganz oder
teilweise durchzuführen. Wir empfehlen Ihnen sich bei mehreren Ärzten
vor der Terminabsprache nach den Kosten und dem Untersuchungsumfang (um nicht
bestimmte Teiluntersuchungen -z.B. Augenuntersuchung - bei anderen Fachärzten
durchführen zu müssen) zu erkundigen. Viele unserer Fahrer haben
positiven Erfahrungen mit Herrn
Dr.med.Mathias Bieberbach (Klingerplatz 5; 30655 Hannover - etwa gegenüber
von Mercedes in der Podbielski-Str. - Tel. 0511/5476390) gemacht. Bitte berichten
Sie uns von Ihren Erfahrungen um sie hier an andere Bewerber weiterzugeben!
4.) Führungszeugnis
Vorsicht, es gibt verschiedene Führungszeugnisse! Sie benötigen
die sogenannte "Belegart 0"! Beantragt wird es bei der Stadt oder
Gemeinde Ihres Wohnortes. Hier dürfen Sie nur bezahlen, erhalten das
Zeugnis selbst aber nicht. Es wird auf Grund Ihrer Angabe: "Ich benötige
es für die Erlangung des Personenbeförderungsscheines für den
Landkreis - Straßenverkehrsamt" direkt an diesen geschickt.
5.) Ortskenntnisbescheinigung
Hier können wir Ihnen leider nicht viel zu berichten, da sich nach Aussagen
unserer Fahrer vieles ständig ändert. Die sog. Ortskundeprüfung
wird im Landkreis SFA in Fallingbostel durchgeführt. Vor einigen Jahren
sah diese so aus: Man wurde in einen ruhigen Raum (mit Aufsichtsperson) gebracht
und erhielt einen Zettel mit 10x jeweils zwei Straßen. (z.B. Anne-Frank-Str.
- Bismarckring) Jetzt musste man die Straßen zwischen A und B (auf dem
kürzesten Weg) aufschreiben. Eine Zeitvorgabe gab es damals nicht! Die
Straßenkenntnis ist auch notwendig, da Sie sonst Schwierigkeiten im
Taxialltag haben werden. (Sicherlich haben auch Sie schon in einer fremden
Stadt einen Taxifahrer nach dem Weg gefragt!) Das bedeutet allerdings nicht,
dass Sie alles 100% kennen müssen, da Ihnen die Kollegen auch weiterhelfen.
Zurück zur Prüfung: Hier werden natürlich nur die Straßen
aus der Region abgefragt, in der Sie tätig sein wollen! Nach Aussagen
unserer Fahrer werden allerdings auch so praxisferne Dinge wie: Umspannwerk
(Düshorn), Sprachheilkindergarten (v.Stolzenberg-Str.), Ludwig-Rahlfs-Gedenkstätte
(Düshorn) o.ä. abgefragt. Fragen Sie also die Mitarbeiter im Landkreis
nach der Vorgehensweise! Besorgen Sie sich eine aktuelle Straßenkarte
von Walsrode und versuchen die im Straßenverzeichnis aufgeführten
Straßen der Reihe nach und nach dem Zufallsprinzip ohne Schwierigkeiten
auf dem Plan zu finden. Wenn Sie dies täglich ca. 30 Minuten intensiv
machen, werden Sie nach ca. 2 Wochen eine bessere Ortskunde besitzen, als
Personen die hier schon 30 Jahre wohnen - versprochen! UND: Bitte teilen Sie
uns Ihre Erfahrungen mit der Ortskundeprüfung mit, um zukünftigen
Bewerbern zu helfen!
Ein aktueller Zusatz: z.Z. hat der LK ein Merkblatt zur Ortskenntnisprüfung herausgegeben welches Sie HIER einsehen können!
Bearbeitungszeit
Wenn Sie alle geforderten Aufgaben zügig erledigen, sollten Sie mit einem
Zeitraum von etwa 4-6 Wochen bis zur Erlangung des "P-Scheins" rechnen.
Gültigkeit
Der P-Schein wird für 5 Jahre ausgestellt!
Kosten
Für die Neuerteilung des P-Scheins sollten Sie mit ca. 200,- EUR (bei
einer Verlängerung mit ca. 100,- EUR) rechnen. Dieser Betrag setzt sich
aus vielen Einzelbeträgen zusammen. Für die Erweiterung eines MW-Scheins
auf einen Taxi-Schein berechnet der LK 36,- EUR (für die Ortskundeprüfung).